Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein Outdoor Eltern mit Sitz in 3113 Rubigen BE und den Teilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Angebot und Vertragsabschluss

Durch die Anmeldung zu einem Event bzw. einer Reise geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, das durch den Verein Outdoor Eltern durch die Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung angenommen wird.

Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Event oder einer Reise stimmen die Teilnehmenden gleichzeitig diesen Vertragsbedingungen zu und verpflichten sich, am gesamten Angebot in der ausgeschriebenen Form teilzunehmen. Der Verein Outdoor Eltern verpflichtet sich seinerseits, das Angebot in der ausgeschriebenen Form durchzuführen bzw. die Teilnehmenden frühzeitig (ca. 2 Wochen vor dem Start) zu informieren, falls das Angebot z.B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall werden bereits bezahlte Kosten vollumfänglich zurückerstattet.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden tragen eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Eigenverantwortung. Sie akzeptieren das bei Outdooraktivitäten innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet die Leitungsperson so früh wie möglich von sich aus über allfällige gesundheitliche Probleme oder sonstige Aspekte, welche für die sichere und erfolgreiche Durchführung der geplanten Aktivität relevant sind, zu informieren.

Die sicherheitsrelevanten Weisungen der Leitungsperson sind während der Events und den Reisen strikte zu befolgen. Weiter sind die Teilnehmenden verpflichtet, ihren technischen und konditionellen Möglichkeiten entsprechend mitzuwirken. Teilnehmende, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können vom Verein Outdoor-Eltern oder der zuständigen Leitungsperson ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.

Preis, Zahlungsmodalitäten und Informationsfluss

Die ausgeschriebenen Preise sind verbindlich. Der Verein Outdoor Eltern stellt bei Anmeldung die Gesamtkosten in Rechnung. Sämtliche Kosten sind mit einer Zahlungsfrist von 14 Tage zu bezahlen. Erfolgt eine Anmeldung in kürzerer Frist vor dem Event resp. der Reise, ist der geschuldete Betrag in jedem Fall vor dem Event zu bezahlen. Die Detailinformationen zum Event resp. zur Reise und die Ausrüstungsliste werden den Teilnehmenden erst nach Einzahlung des geschuldeten Betrags zugestellt.

Zwei bis drei Tage vor der Tour werden die letzten Informationen an alle Teilnehmenden versendet.

Annulationsbedingungen

Sagen Teilnehmende ab, haben sie die anfallenden Annullationskosten (Transportmittel, Unterkunft etc.) vollumfänglich zu übernehmen. Der Preis für den gebuchten Event resp. die gebuchte Reise ist in folgendem Umfang zu bezahlen:

Ein-Tages Angebote

  • bis 6 Tage vor Beginn des Angebots: Gesamter Preis

  • 7 - 13 Tage vor Beginn des Angebots: 50% des Preises

  • bis max. 14 Tage vor Beginn des Angebots: Kostenfrei

Mehrtages-Angebote

  • 1 - 14 Tage vor Beginn des Angebots: Gesamter Preis

  • 15 - 30 Tage vor Beginn des Angebots: 50% des Preises

  • bis 31 Tage vor Beginn des Angebots: Kostenfrei

Wir empfehlen insbesondere für mehrtägige Events und Reisen den Abschluss einer geeigneten Annullierungskostenversicherung.

Leistungen

Die im Preis enthaltenen Leistungen sind im Angebot beschrieben. Wenn in der Ausschreibung nicht anders vermerkt, kommen die Teilnehmenden für Fahrspesen und Zwischenverpflegungen selbst auf.

Teilnehmerliste

Mit der Einladung zum Event bzw. zur Reise versenden wir eine Teilnehmerliste, um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen.

In der Gruppe

Unsere gemeinsame Zeit soll für alle Teilnehmenden zu einem positiven Erlebnis werden. Alle Teilnehmenden tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem guten Gelingen und einer angenehmen Atmosphäre während einer Tour bei. Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Tour oder das Wohlbefinden der restlichen Gruppe beachtlich stören, können vom Verein Outdoor Eltern ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.

Hunde

Hunde dürfen nur mit der Einwilligung vom Verein Outdoor Eltern an einen Event resp. auf eine Reise mitgenommen werden. Anfragen sind rechtzeitig vor der Tour an den Verein Outdoor Eltern zu richten.

Programmänderungen und Änderungen durch den Verein Outdoor Eltern

Die Angebote finden in der Natur statt, wo trotz der umsichtigen Planung nicht alle Risiken ausgeschlossen werden können. Ungünstige Wetterverhältnisse, gestörte Verkehrsverbindungen und andere Gegebenheiten, die ausserhalb des persönlichen Risikobereichs der Leitungsperson liegen, können zu Orts- oder Programmänderungen einer Tour führen. Wenn möglich bietet der Verein Outdoor Eltern im Interesse der Teilnehmenden ein gleichwertiges Alternativprogramm an. Ist der bzw. die Teilnehmende mit dem Alternativprogramm einverstanden, wird diese zum ursprünglich vereinbarten Preis durchgeführt. Mehrkosten, die wegen einer Änderung betreffend Programm, Gegend, Übernachtung oder Anreise anfallen, werden den Teilnehmenden verrechnet.

Lehnt der bzw. die Teilnehmende das gleichwertige Alternativprogramm ab, so wird ihm bzw. ihr der volle Preis verrechnet. Zudem hat er bzw. sie sämtliche anfallenden Annullationskosten für gebuchte Transportmittel, Unterkünfte etc. zu tragen.

Muss der Verein Outdoor Eltern aus einem Grund, der innerhalb seines persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse) den Event oder die Reise absagen, erstattet der Verein Outdoor Eltern den Teilnehmenden den von ihnen bereits bezahlten Betrag zurück.

Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, werden den Teilnehmenden die bereits erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Abbruch während eines Events / einer Reise durch den Verein Outdoor Eltern

Muss die Leitungsperson ein bereits begonnenes Angebot aus Sicherheitsgründen abbrechen (Wetter, Verhältnisse, Überforderung des / der Teilnehmenden o.ä.), so schulden die Teilnehmenden bei Ein-Tages-Angeboten den Preis in vollem Umfang, bei Mehrtages-Angeboten den Preis für die bereits durchgeführten Tage. Die anfallenden Annullationskosten werden von den Teilnehmenden getragen.

Muss die Leitungsperson ein bereits begonnenes Angebot abbrechen aus einem Grund, der innerhalb ihres persönlichen Risikobereichs liegt (z.B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse), so schulden die Teilnehmenden den Preis für die bereits geleistete Arbeit, ansonsten ist keine Entschädigung geschuldet. Die anfallenden Annullationskosten werden vom Verein Outdoor Eltern getragen.

Haftpflichtversicherung

Der Verein Outdoor Eltern verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 10 Millionen pro Schadenfall. Den Teilnehmenden wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen, welche auch bergsportliche Aktivitäten umfasst.

Krankheit und Unfall

Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich für eine genügende Kranken- und Unfallversicherung, welche auch die Such-, Rettungs-, und Rückführungskosten einschliesst.

Bildmaterial

Sofern Teilnehmende dies nicht ausdrücklich ablehnen, steht Bildmaterial (Fotos und Videos), welches der Verein Outdoor Eltern während Angeboten von Teilnehmenden aufgenommen hat, dem Verein Outdooreltern zur Verfügung. Dieser darf Bildmaterial, auf denen einzelne Teilnehmende erkennbar sind, zu Werbezwecken verwenden. Bei Nahaufnahmen wird vor der Veröffentlichung des Bildes ein schriftliches oder mündliches Einverständnis von der abgebildeten Person eingeholt. Bildmaterial welches den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt wird, darf für den privaten Gebrauch verwendet und mit Verweis auf den Verein Outdoor Eltern auf Social Media geteilt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Verein Outdoor Eltern unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand vom Verein Outdoor Eltern ist Bern BE.

Rubigen BE, 08.02.2024